Download Formulare (PDF)
- Das Freizeitheim und dessen Einrichtungen sind mit größter Sorgfalt zu behandeln.
- Die Schlüsselübergabe erfolgt bei der Übergabe des Hauses an die Gästegruppe durch ein Mitglied der Hausverwaltung. Bei der Abreise erfolgt eine Hausabnahme.
- Die Gästegruppen benennen bei der Ankunft eine-/n verantwortliche-/n Gruppenleiter-/in.
- Die Räumlichkeiten des Freizeitheimes sind mit Haus-, Turn- oder Hüttenschuhen zu betreten.
- Abfälle sind getrennt in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
- Offenes Feuer ist ausschließlich in der dafür vorgesehenen Feuerstelle gestattet.
- Bei starkem Wind oder starker Trockenheit ist das Betreiben der Feuerstelle strengstens untersagt. Wetterwarnungen sind unbedingt zu beachten.
- Der Leiter der Gästegruppe wird bei der Ankunft über die Brandschutzvorgaben unterrichtet sowie über die Anordnung und das Bedienen der Rauchmelder, Feuerlöscher und Fluchtwege.
- Dem Leiter der Gruppe werden bei der Ankunft die Notrufnummern und die Ansprechpartner der Hausverwaltung bekannt gemacht.
- Der Leiter hat alle Teilnehmer beim Eintreffen umgehend über die Maßnahmen im Brandfall und die Fluchtwege zu unterrichten und anzuweisen.
- Das Rauchen ist im Haus strengstens untersagt.
- Offenes Feuer darf im Haus ausschließlich im Aufenthaltsraum in Form von Teelichtern in den dafür bereitgestellten Behältern entfacht werden. Die Nutzung von Kerzen u.a. ist grundsätzlich verboten.
- In den Zimmern im OG und im DG darf keinerlei offenes Feuer verwendet werden. Dies gilt auch für die Nutzung von Teelichtern in Glasbehältern.
- DG und OG sind grundsätzlich besenrein zu verlassen. Weiteres bestimmt die Abnahme.
- Das UG (Duschen, Toiletten, Hausgang, Küche, Aufenthaltsräume) ist im Gesamten nass zu reinigen. Es kann ein Reinigungsauftrag an eine Fachfirma erteilt werden.
- Beschädigtes Mobiliar und Inventar des Freizeitheims wird dem Verursacher in Rechnung gestellt. Wände dürfen nicht beschrieben oder mutwillig beschmutzt werden. Ein Zuwiderhandeln wird durch eine Fachfirma behoben und gesondert in Rechnung gestellt.
- Ausgeliehene Decken werden nach der Rückgabe chemisch gereinigt. Es erfolgt eine Rechnungsstellung an den Nutzer.